Aktuelles vom Behindertenbeirat Odenwaldkreis


Willkommen auf der „Aktuelles"-Seite des Behindertenbeirats Odenwaldkreis! Hier finden Sie alle Neuigkeiten zu unseren Vorträgen, Veranstaltungen und wichtigen Informationen zum Download.

Wichtige Änderungen 2026 auf einen Blick:


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) für behinderte Menschen im Elternhaushalt:

Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres, dauerhafte volle Erwerbsminderung (festgestellt durch Rentenversicherung, z.B. bei Werkstattbeschäftigten).

Einkommen der Eltern: Nur bei über 100.000€ Bruttoeinkommen pro Elternteil wird ein Unterhaltsbeitrag von ca. 32-43€ monatlich fällig.

Vermögen: Das behinderte Kind darf ein Schonvermögen von 10.000€ besitzen.

Wohnen & Unterkunft: Auch bei Mietfreiheit im Haus der Eltern können anteilige Kosten für Heizung und Nebenkosten übernommen werden.

Antragstellung: Erfolgt beim örtlichen Sozialamt.

Leistungsumfang: Regelsatz für den Lebensunterhalt, Mehrbedarf (falls zutreffend, z.B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G) und angemessene Unterkunftskosten.

Pflegegeld: Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Der Verlängerungsantrag muss (ca. 4–6 Wochen vorher) unaufgefordert, bestenfalls digital, gestellt werden. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch!

Wohnt das volljährige behinderte Kind bei den Eltern, werden die Eltern laut Gesetz nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt

Wichtig

Befristung: Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und muss danach jährlich neu beantragt werden!

Änderungen bei Einkommen oder Wohnsituation immer angeben

Version in einfacher Sprache

Grundsicherung für behinderte Menschen (ab 18)

● Sie bekommen Geld, wenn Sie nicht arbeiten können (dauerhaft voll erwerbsgemindert).

● Ihre Eltern müssen kein Geld zahlen, wenn sie weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen.

● Sie dürfen bis zu 10.000 Euro sparen.

● Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, können Heizung und Nebenkosten bezahlt werden.

● Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt.

Sie bekommen:

● Geld zum Leben

● Extra-Geld (zum Beispiel bei Schwerbehinderung)

● Geld für Wohnkosten

● Pflegegeld zählt nicht als Einkommen.

● Sie bekommen das Geld für 12 Monate.

→ Danach müssen sie neu beantragen (bitte rechtzeitig, 4-6 Wochen vorher).

Wichtig:

● Melden Sie Änderungen sofort (zum Beispiel bei Einkommen oder wenn sie umziehen).

Verhinderungspflege

Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verschmelzen zu einem Budget von insgesamt 3.539 € pro Kalenderjahr, welches flexibel einsetzbar ist.

Verkürzte Abrechnungsfrist: Kosten müssen zwingend bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden, danach verfällt der Anspruch.

Dauer: Die Ersatzpflege ist für bis zu sechs Wochen (42 Tage) möglich, wobei die bisherige strikte Unterscheidung zur tageweisen Nutzung wegfällt und ein flexiblerer Rahmen bis zu 8 Wochen bzw. 56 Tagen besteht.

Voraussetzungen: Der Pflegebedürftige muss Pflegegrad 2 bis 5 haben und mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege sein.

Leistungszahlung: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in vielen Fällen anteilig (50%) weitergezahlt.

Version in einfacher Sprache

Verhinderungspflege

💶 Neues Gesamtbudget: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam, flexibel nutzbar.

👥 Unabhängig vom Pflegegrad: Anspruch besteht für Pflegegrade 2-5 und mindestens 6 Monate häuslicher Pflege.

Wichtig:

⏱️ Kürzere Frist: Kosten aus 2026 müssen bis 31.12.2027 eingereicht werden.

EU-Behindertenausweis (European Disability Card)

Einfach reisen in Europa

Ein neuer, einheitlicher Nachweis für Menschen mit Behinderungen in der EU.

Einführung: ab Mitte 2026

EU-weit verfügbar bis spätestens 2028

Ihre Vorteile:

✔ Gleiche Vergünstigungen wie Einheimische

✔ Ermäßigter oder freier Eintritt

✔ Unterstützung durch Assistenz

✔ Vorteile bei Verkehr, Kultur und Freizeit

Gültigkeit:

✔ Für Reisen bis zu 3 Monaten

✔ Ergänzt den nationalen Schwerbehindertenausweis

✔ Voraussetzung: in der Regel GdB ab 50

Beantragung:

✔ Über nationale Behörden (z. B. Versorgungsämter)

✔ Physisch und digital verfügbar

Kosten:

✔ Kostenlos

Zusätzlich geplant:

🚗 Einheitlicher EU-Parkausweis

Hintergrund:

EU-Richtlinie seit 4. Dezember 2024 in Kraft

Umsetzung in nationales Recht bis Juni 2027

Ziel:

Mehr Teilhabe, weniger Bürokratie und barrierefreies Reisen in Europa 🇪🇺

Version in einfacher Sprache

EU-Behindertenausweis

Der EU-Behindertenausweis ist ein neuer Ausweis für Menschen mit Behinderungen.

Er gilt in allen Ländern der Europäischen Union.

👉 Der Ausweis kommt ab dem Jahr 2026.

👉 Spätestens 2028 soll es ihn überall geben.

Wofür ist der Ausweis da?

Wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen (bis 3 Monate), können Sie zeigen: Ich habe eine Behinderung.

Das bringt Ihnen Vorteile:

Ermäßigter oder kostenloser Eintritt

Hilfe durch Assistenz

Vergünstigungen bei Bus, Bahn oder Freizeit

Wichtig:

Sie brauchen weiterhin Ihren deutschen Schwerbehindertenausweis

Der EU-Ausweis ist nur eine Ergänzung

Kosten:

Der Ausweis ist kostenlos.

Parken:

Es soll auch einen neuen Parkausweis geben, der in der ganzen EU gilt.

Finanzielle Pauschbeträge:

Die Behinderten-Pauschbeträge für die Einkommensteuer gelten weiterhin in der 2021 verdoppelten Höhe, wobei für 2026 folgende Werte relevant sind (Auszug):

• GdB 50: 1.140 Euro

• GdB 80: 2.120 Euro

• GdB 100 / Merkzeichen „H" oder „Bl": 7.400 Euro

Nähere Informationen finden sie unter folgenden Links:
Familienratgeber für Menschen mit Behinderung und ihre Familien | Familienratgeber und Neuerungen für Menschen mit Behinderung

Welt-Down-Syndrom-Tag – Vielfalt sichtbar machen

Jährllich am 21.3. ist Welt-Down-Syndrom-Tag. Dieses Datum steht für das besondere Merkmal des Down-Syndroms: das 21. Chromosom ist dreifach vorhanden. Hier finden sie Fotos vom diesjährigen Event:

Zeller Brücke Taximobil für Menschen mit Mobilitätsproblemen

Für Menschen mit Mobilitätsproblemen besteht die Möglichkeit über Garantiert Mobil ein Taximobil zu buchen.
Dies sollte mindestens eine Stunde im Voraus erfolgen.
Bei 24 Stunden im Voraus erhält man 20 % Ermäßigung,
bei 5 Tagen im Voraus 30 %.
Der Preis errechnet sich aus dem ÖVP und Zuschlag je nach Entfernung und ist somit deutlich billiger als ein Taxi.
Von Höchst aus fährt Taxi Herzog, von Michelstadt Taxi Gino (als Beispiel).
Man kann die Fahrten entweder über die App Garantiert Mobil oder über die Servicenummer 06061-979988 der OREG buchen.

Vorträge

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Informationen

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