Arbeiten – Vielfalt leben, Chancen nutzen
Arbeit bedeutet Teilhabe, Selbstbestätigung und die Möglichkeit, eigene Stärken einzubringen. Doch der Weg in die Arbeitswelt ist für Menschen mit Behinderung oft mit Herausforderungen verbunden. Unser Ziel ist es, echte Chancen zu schaffen – sei es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einem inklusiven Betrieb oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seine Fähigkeiten bestmöglich einzusetzen und weiterzuentwickeln. Hier informieren wir über Unterstützungsmöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und verschiedene Wege in die Arbeitswelt.

Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben
Der Weg in die Arbeitswelt ist individuell – ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einem inklusiven Unternehmen oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Verschiedene Unterstützungsangebote helfen dabei, die richtige Beschäftigungsform zu finden und langfristige Perspektiven zu schaffen.
Neue Regelungen für Ausbildung und Beschäftigung (2024/2025)
- Budget für Ausbildung: Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind, können eine reguläre Ausbildung mit finanzieller Unterstützung absolvieren. Dies umfasst u. a. Ausbildungsvergütung, Fahrkosten und Begleitung am Arbeitsplatz.
- Reform der Werkstätten: Die aktuellen Diskussionen zur Weiterentwicklung der WfbM zielen darauf ab, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Ein neues „Teilhabegeld“ soll Werkstatt-Beschäftigte finanziell besserstellen.
- Neue Staffelung der Ausgleichsabgabe: Seit 2024 zahlen Arbeitgeber höhere Abgaben, wenn sie keine oder zu wenige Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Damit soll die Inklusion im Arbeitsmarkt gestärkt werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Menschen mit Behinderung können verschiedene Unterstützungen erhalten, um Zugang zu Ausbildung oder Arbeit zu bekommen:
✔ Beratung und Eignungsfeststellung zur beruflichen Orientierung
✔ Zuschüsse für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen
✔ Berufliche Bildungsmaßnahmen in spezialisierten Einrichtungen
✔ Technische Hilfsmittel und Anpassungen am Arbeitsplatz
✔ Maßnahmen in einer WfbM, wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich ist
Antragstellung und Zuständigkeiten
Wichtig: Leistungen müssen vor der Entstehung von Kosten beantragt werden!
Wo beantragen? In der Regel bei der Agentur für Arbeit oder anderen Rehabilitationsträgern wie der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung.
Wir helfen weiter! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und klären, wer für Ihre Förderung zuständig ist.
Wo kann ich mich bewerben? – Ausbildung und Arbeitsplätze
Der Einstieg in die Arbeitswelt beginnt mit der richtigen Bewerbung. Immer mehr Unternehmen setzen auf Inklusion und bieten gezielt Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung an. Ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einem inklusiven Unternehmen oder mit unterstützenden Maßnahmen – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den passenden Arbeitsplatz zu finden.
Hier finden Sie aktuelle Angebote und inklusive Arbeitgeber, die gezielt Menschen mit Behinderung beschäftigen:
➡ C&A – Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung
➡ myAbility.jobs – Jobbörse für Menschen mit Behinderung
➡ Talentplus – Übersicht über Stellenbörsen für Menschen mit Behinderung
➡ EnableMe – Infos rund um Arbeit und Behinderung
➡ Jobverde – Nachhaltige und inklusive Jobs
➡ Inklusion geht gemeinsam – Jobbörse & Beratung
➡ Taubenschlag – Jobangebote für Gehörlose und Schwerhörige
➡ Jobbörse der Agentur für Arbeit
Tipp: Bewerbungen lohnen sich oft auch bei Unternehmen, die nicht ausdrücklich inklusive Stellen ausschreiben. Viele Arbeitgeber sind offen für individuelle Lösungen – eine Anfrage kann neue Chancen eröffnen!
Hilfsangebot für Arbeitgeber – Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Angesichts des Fachkräftemangels bietet Inklusion Chancen: Schwerbehinderte Menschen sind oft leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert. Dennoch scheuen viele Unternehmen den bürokratischen Aufwand oder haben keine Kapazitäten, sich mit dem Thema zu befassen.
Hier setzt die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) an. Sie bietet Unternehmen umfassende Unterstützung, darunter:
- Individuelle Beratung vor Ort
- Hilfe bei Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Förderanträgen
- Vernetzung mit Experten
- Begleitung bei der Stellenbesetzung
- Fachveranstaltungen
Die EAA arbeitet eng mit dem LWV Hessen Integrationsamt, Arbeitsagenturen, Jobcentern sowie Sozialversicherungsträgern zusammen und bietet praxisnahe, unkomplizierte Beratung.